a) Erwachsene
b) Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
c) Familienbeitrag:
- 2 Erwachsene und 1. Kind
- 2 Erwachsene und 1.+ 2. Kind
- Alle weiteren Kinder sind beitragsfrei.
d) Passive Mitglieder
72,00 €
36,00 €
160,00 €
180,00 €
50,00 €
2. Mitglieder, die nach vollendetem 18. Lebensjahr noch in Ausbildung sind, zahlen bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres den Beitrag für Jugendliche. Diese Ermäßigung wird nur gewährt, wenn der Geschäftsstelle des Vereins vor Vollendung des 18. Lebensjahres die Fortdauer der Ausbildung unter Beifügung einer entsprechenden Ausbildungsbescheinigung schriftlich mitgeteilt wird. Die Bescheinigung ist der Geschäftsstelle jährlich bis zum Abschluss der Ausbildung oder bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres vorzulegen.
3. Passive Mitglieder, d.h. solche Mitglieder, die im Verein dauernd oder vorübergehend keine sportliche Aktivitäten mehr entfalten, am Vereinsleben jedoch weiterhin teilhaben wollen, bezahlen einen ermäßigten Vereinsbeitrag von 50,00 €. Der Wunsch nach einer passiven Mitgliedschaft ist der Vereinsgeschäftsführung zu Beginn eines Jahres schriftlich mitzuteilen.
1. Mitglieder der Fußballabteilung zahlen neben dem Vereinsbeitrag (vergl. § 1) einen jährlichen Abteilungsbeitrag. Dieser beträgt für:
a) Erwachsene
b) Jugendliche (vergl. § 1 Abs. 1 b)
c) Erwachsene (vergl. § 1 Abs. 2) - mit Bescheinigung
42,00 €
36,00 €
36,00 €
2. Mitglieder der Tennisabteilung zahlen neben dem Vereinsbeitrag (vergl. § 1) einen jährlichen Abteilungsbeitrag. Dieser beträgt für:
a) Erwachsene
b) Ehepaare
c) Jugendliche (vergl. § 1 Abs. 1 b)
d) Erwachsene (vergl. § 1 Abs. 2) - mit Bescheinigung
e) Zweitmitgliedschaft
f) Passive Abteilungsmitglieder
150,00 €
260,00 €
42,00 €
66,00 €
28,00 €
50,00 €
2.1 Mitglieder der Tennisabteilung zahlen grundsätzlich den vollen Abteilungsbeitrag. Bei Eintritt in die Tennisabteilung nach dem 01.07. eines Geschäftsjahres wird nur der halbe Abteilungsbeitrag erhoben.
2.2 Passive Mitglieder, d.h. solche Mitglieder, deren Mitgliedschaft in der Tennisabteilung während einer vollen Spielsaison (von ca. Mitte April bis ca. Mitte Oktober) ruht, bezahlen den reduzierten Vereinsbeitrag für passive Vereinsmitglieder und einen reduzierten Abteilungsbeitrag in Höhe von 50,00 €. Während des Ruhens der Mitgliedschaft besteht keine Spielberechtigung, es sei denn, sie wird durch das Lösen einer Gästekarte entsprechend der Platz- und Spielordnung erworben. Der Wunsch nach Ruhen der Mitgliedschaft ist der Vereinsgeschäftsführung schriftlich mitzuteilen.
2.3 Für Neumitglieder der Tennisabteilung besteht die Möglichkeit des Schnupperjahres. Im ersten Mitgliedsjahr werden die Tennisabteilungsbeiträge halbiert. Im Folgejahr werden dann automatisch die normalen Abteilungsbeiträge fällig.
3. Mitglieder der Abteilung Ski und Wandern zahlen neben dem Vereinsbeitrag (vergl. § 1) einen jährlichen Abteilungsbeitrag. Dieser beträgt für:
a) Erwachsene
b) Jugendliche (vergl. § 1 Abs. 1 b)
c) Erwachsene (vergl. § 1 Abs. 2) - mit Bescheinigung
15,00 €
10,00 €
10,00 €
4. Mitglieder der Abteilung Beach Tennis zahlen neben dem Vereinsbeitrag (vergl. § 1) einen jährlichen Abteilungsbeitrag. Dieser beträgt für:
a) Erwachsene
b) Jugendliche (vergl. § 1 Abs. 1 b)
c) Erwachsene (vergl. § 1 Abs. 2) - mit Bescheinigung
48,00 €
42,00 €
64,00 €
1. Der Einzug der Beiträge erfolgt gegen Einzugsermächtigung im Bank-Lastschriftverfahren, und zwar halbjährlich (jeweils ca. Mitte Februar und Mitte August).
2. Für jedes Scheitern beim Beitragseinzug wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben.
3. Wird die Vereinsmitgliedschaft während des Kalenderjahres beendet, wird kein anteiliger Mitgliedsbeitrag erstattet.
Diese Beitragsordnung wurde in der ordentlichen Mitgliederversammlung am 12. November 2021 beschlossen und tritt mit diesem Datum in Kraft.
Wir freuen uns, Sie als Neumitglied begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen viel Freude und sportlichen Erfolg in unserem Verein.
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