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Update vom 6. Juni 2020 - Regelungen zur Platz- und Spielordnung nach der Platzeröffnung am 11. Mai 2020

07.06.2020

Das Tennisspielen – wenn auch unter strengen Auflagen – ist ab Montag, den 11.05.2020, in Baden-Württemberg wieder erlaubt.

Liebe Mitglieder,

Ihr habt bestimmt schon alle erfahren: Das Tennisspielen – wenn auch unter strengen Auflagen – ist ab Montag, den 11.05.2020, in Baden-Württemberg wieder erlaubt.
Da aber weiterhin die Leitlinien der Landesregierung zur Beschränkung von sozialen Kontakten (und zu den Hygienevorschriften) Bestand haben, bedarf es für die Aufnahme unseres Spielbetriebes besonderer Vorbereitungen und auch Regelungen.

Wir müssen alle weiterhin durch verantwortungsvolles Verhalten dazu beitragen, dass die Corona Pandemie weiter eingedämmt werden kann.

Leider können wir deshalb auch nicht mit dem gewohnten Spielbetrieb starten.

Daher gelten vorläufig bis auf weiteres folgende allgemeine Regelungen:

  1. Der Mindestabstand zu anderen Personen auf dem Vereinsgelände von mindestens 1,50 m muss generell eingehalten werden, also auch beim Betreten und Verlassen des Tennisplatzes oder der Anlage.
  2. Es darf Einzel gespielt werden. Das Tennisspiel im Doppel ist in Baden-Württemberg ab sofort wieder zulässig. Alle Spieler/innen und Gäste müssen sich im Belegungsplan mit Vor- und Zunamen in Druckbuchstaben eintragen.
  3. Mannschaftstraining ist ab sofort gem. den gesetzlichen Vorgaben gestattet; die teilnehmenden Spieler/innen müssen sich im Belegungsplan mit Vor- und Zunamen in Druckbuchstaben eintragen. Die Trainer sind für die Einhaltung der Abstandsvorschriften verantwortlich.
  4. Jugendtraining ist ab sofort gem. den gesetzlichen Vorgaben gestattet; die Trainer sind für die Einhaltung der Abstandsvorschriften verantwortlich.
  5. Die Umkleiden und somit auch die Duschen sind geschlossen.
  6. Die Toiletten dürfen nur EINZELN betreten werden. Desinfektionsmittel stehen bereit.
  7. Das Clubheim bleibt den gesetzlichen Vorgaben entsprechend weiterhin geschlossen.
  8. Die Terrasse kann als kurzweiliger Aufenthaltsort, max. 30 Minuten, (zwei Tische mit jeweils zwei Stühlen) unter Einhaltung und Beachtung des Abstandsgebotes und der Hygieneregelungen genutzt werden.
  9. Das Vereinsgelände sollte zeitnah verlassen werden.
  10. Die Corona Beauftragten der Tennisabteilung sind die Mitglieder der Abteilungsleitung und zusätzlich als Ansprechpartner unser Mitglied Alexander Moser, Mobil 0171 1746836.

Wir werden Euch immer zeitnah über weitere Lockerungen bzw. Änderungen der Regularien informieren.

Bleibt gesund.

Abteilungsleiter Tennis
Thomas Tock

6. Juni 2020

Hier kann der Aushang "Update vom 6. Juni 2020 - Regelungen zur Platz- und Spielordnung nach der Platzeröffnung am 11. Mai 2020" heruntergeladen und ausgedruckt werden:

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